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Die EU hat nun doch den Weg für das Naturwiederherstellungsgesetz frei gemacht

Josef Koch | am 17. Juni 2024 

Brache und Moorschutz: EU-Umweltminister winken neue Auflagen durch

Österreichs Umweltministerin Gewessler fällt in Luxemburg um. Sie macht damit den Weg frei für das Naturwiederherstellungsgesetz. 

Weil Österreichs grüne Umweltministerin Leonore Gewessler sich nicht an interne Regierungsabsprachen gehalten hat, fand das EU-Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) in Brüssel am Montag (17.6.) im EU-Umweltrat in Luxemburg die notwendige qualifizierte Mehrheit von mindestens 15 Mitgliedstaaten und 65 Prozent der EU-Bevölkerung Damit gilt der Trilogkompromiss als angenommen. Das EU-Parlament hatte ihm bereits im vergangenen November durchgewunken.

Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) kündigte Medienberichten zufolge eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Gleichzeitig will er seine Umweltministerin wegen Amtsmissbrauches anzeigen. Damit ist die Regierungskrise in Österreich vor den Nationalratswahlen im Herbst perfekt.

Auch Deutschlands Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) stimmte dem NRL-Kompromiss zu. "Ich begrüße sehr, dass die EU-Mitgliedstaaten heute die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beschlossen haben", teilte die Grünen-Politikerin nach der Entscheidung in Luxemburg mit. Mit dem Gesetz sei eine ausgewogene Balance aller Interessen hergestellt worden. Die EU-Staaten hätten Verantwortung für die Natur in Europa und das Bewahren der Schöpfung bewiesen. 

Insgesamt befürworteten 20 Staaten den Kompromiss, sechs stimmten dagegen, Belgien enthielt sich.

 

Womit Landwirte rechnen müssen

Das Naturwiederherstellungsgesetz verpflichtet die EU-Staaten, bis 2030 mindestens 20 Prozent der geschädigten Flächen und Meeresgebiete zu renaturieren. Bis 2050 sollen alle Ökosystem wiederhergestellt werden. Auf Ebene der Mitgliedstaaten soll bis 2030 begonnen werden, zunächst 30 % der von den Vorgaben erfassten Habitate von einem schlechten in einen guten Zustand zu überführen. Betroffen sind etwa Wälder, Wiesen, Feuchtgebiete und Flüsse. Priorität sollen zunächst Gebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 erhalten. Sobald ein Ökosystem einen guten Zustand erreicht hat, gilt ein Verschlechterungsverbot.

 

Notbremse bei Gefährdung der Versorgungssicherheit

Zudem wird es eine sogenannte „Notbremse“ geben: Unter außergewöhnlichen Umständen können die Vorgaben für Agrarökosysteme ausgesetzt werden, insbesondere wenn die Produktion von Lebensmitteln unter Druck gerät. In Bezug auf torfreiche Moore müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 bei nicht weniger als einem Drittel mit der Renaturierung begonnen haben. Mindestens 25% der betroffenen Gebiete müssen wiedervernässt werden.

Für Landwirte gelten nach dem EU-Recht jedoch keine verpflichtende Auflagen. Offen ist, wie Nationalstaaten die EU-Vorgaben dann aber umsetzen und vor allem erreichen wollen. Zusätzliche Finanzmittel aus den EU-Töpfen sieht das NRL nämlich bisher nicht vor.

Noch kurz vor der Europawahl war sich der CSU-Europaabgeordnete und Chef der Europäischen Volkspartei (EVP) sicher, dass die belgische Ratspräsidentschaft das NSL bis Jahresmitte nicht mehr zur Abstimmung auf die Tagesordnung setzen würde.

 

Scharfe Kritik vom Bauernverband

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Trilogergebnis zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) in aller Schärfe. Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus. Wer glaubt, mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil. Naturschutz geht nur gemeinsam mit uns Bauern. Wir alle leben in einer Kulturlandschaft, die sich dynamisch entwickelt hat und weiterentwickeln wird.“

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 17. Juni 2024

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